Die Bandbreite an Abstellplätzen für Motorfahrzeuge für das Bauvorhaben beträgt demnach insgesamt 4 bis 22 Autoparkplätze. Dies stimmt mit den nachvollziehbaren und unbestritten gebliebenen Abstellplatzberechnungen der Beschwerdegegnerin überein.9 Der durch das Bauvorhaben verursachte Mehrbedarf beläuft sich somit auf mindestens vier Autoabstellplätze. Mit der vorgesehenen Schaffung von zwei neuen Parkplätzen sowie der Neuzuteilung von zwei bestehenden Parkplätzen ist dieser Bedarf gedeckt.