Kantonsgebiet, wozu Mühleberg gehört, berechnet sich die Bandbreite nach den folgenden Formeln: Maximal (0.80 x Geschossfläche / n) + 5, minimal (0.6 x Geschossfläche / n) - 3. Die Zahl "n" hat je nach Art der Nutzung einen unterschiedlichen Wert. Für "Arbeiten, Gewerbe, Dienstleistungen" beträgt der Wert 50 (Art. 52 Abs. 1 bis 3 BauV).