Zur Begründung bringt der Beschwerdeführer insbesondere vor, das Grundstück sei dem zu erwartenden Mehrverkehr nicht gewachsen. Insbesondere habe es nicht genügend Parkplätze und die Ambulanz könne nicht manövrieren. Im bestehenden Gebäude würden sich neben seiner F.________ zudem auch eine Bankfiliale und die Post befinden. Es sei zu befürchten, dass diese für Dorfbewohner wichtigen Bank- und Poststellen schliessen müssten, weil mit dem Bauvorhaben der verkehrsmässige Zugang erschwert werde. RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 3