2. Mit Gesamtentscheid vom 21. März 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Gesamtbaubewilligung. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 25. April 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein mit folgenden Anträgen: «a. Die Bauherrschaft sei zu verpflichten, ein funktionstüchtiges Verkehrs- und Parkkonzept vorzulegen. Dies beinhaltet die Ein- und Ausfahrt, das Parkangebot für die bestehenden Mieter sowie angemessenen Raum für die neuen Mieter, insbesondere für Notfälle (Ambulanz).