b) Der Bauentscheid datiert vom 10. Februar 2017. Er wurde dem Beschwerdeführer gemäss eigener Darstellung in seiner Beschwerde am 11. Februar 2017 zugestellt. Demgegenüber wurde der eingeschriebene Brief mit der Sendungsnummer C.________3 gemäss Sendungsverfolgung der Post erst am 14. Februar 2017 zugestellt.4 Ausgehend vom Zustellungsdatum 11. Februar 2017 lief die 30-tägige Beschwerdefrist bis am 13. März 2017, ausgehend vom Zustellungsdatum 14. Februar 2017 bis am 16. März 2017. Die Postaufgabe der Beschwerde erfolgte am 10. April 2017 und damit auf jeden Fall nach Ablauf der 30-tägigen Frist.