2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 10. April 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er stellt folgenden Antrag: "Im Bauentscheid ist zu bewilligen, dass an Stelle der ursprünglich durch Bauentscheid vom 16.2.2002 bewilligten 115 Galtsauen (entsprechen 29.9 GVE) entweder: - 180 Mastschweine (30.6 GVE) oder - 20 Muttersauen (davon 5 säugend und 15 nicht säugend) und 140 Mastschweine in einem geschlossenes System (insgesamt 30.5 GVE) gehalten werden dürfen."