265a StG). Wie oben dargelegt, ist die Ersatzabgabe ‒ wiewohl ihr eine gewisse Lenkungsfunktion nicht abgesprochen werden kann21 ‒ eine Kausalabgabe, mit der sich der Eigentümer bzw. die Eigentümerin von der Pflicht befreien kann, den Erstwohnungsanteil einzuhalten. Die Zweitwohnungssteuer und die EWAP-Ersatzabgabe schliessen sich gegenseitig nicht aus. 3. Bemessung der Ersatzabgabe