71a BauG nichts geändert. Die Bestimmung erweitert den Massnahmenkatalog des früheren Art. 73 Abs. 1 BauG und sieht neu auch die Möglichkeit von einmaligen oder wiederkehrenden Lenkungsabgaben vor (Art. 71a Abs. 1 und 2 BauG). Für eine periodische, voraussetzungslos geschuldete Lenkungssteuer wurde im Steuergesetz mit Art. 265a StG eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Steuerpflichtig sind demnach alle Eigentümer und Eigentümerinnen einer Zweitwohnung, sofern das kommunale Recht eine entsprechende Steuer vorsieht (vgl. Art. 265a StG).