In Zusammenhang mit dem Erlass des ZWG wurden die Bestimmungen von Art. 8a Abs. 2 und 3 RPG aufgehoben und in Art. 3 Abs. 1 ZWG übernommen, da die Ziele der Förderung der Hotellerie und preisgünstigen Erstwohnungen sowie der besseren Auslastung der Zweitwohnungen in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der Zweitwohnungsthematik stehen.17 Die Ermächtigung der Kantone, bei Bedarf Massnahmen für die Förderung von preisgünstigen Erstwohnungen zu ergreifen, ist entgegen der Meinung des Beschwerdeführers somit nicht entfallen. Ausserdem ermächtigt Art.