d) Aufgrund des Legalitätsprinzips bedürfen öffentliche Abgaben einer generellabstrakten Grundlage in einem formellen Gesetz, das den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessungsgrundlage der Abgabe festlegt.14 Voraussetzung für die Zulässigkeit der Ersatzabgabe ist zunächst, dass auch die primäre Realleistungspflicht im Gesetz vorgesehen ist. Im Baureglement der Gemeinde Adelboden ist der Erstwohnungsanteil von 40 % der BGF vorgeschrieben. Somit ist auch eine EWAP- Ersatzabgabe zulässig.15 Der Kreis der Abgabepflichtigen und die Bemessung der Ersatzabgabe sind in Art. 12 GBR bestimmt.