Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist für die Qualifizierung einer Abgabe nicht auf ihren Zweck, sondern auf ihre Natur abzustellen; sowohl Steuern als auch Kausalabgaben können eine Lenkungskomponente haben. Eine Ersatzabgabe stellt das Entgelt für die Befreiung von einer öffentlich-rechtlichen Realleistungspflicht dar. Die Abgabepflicht entsteht, wenn das Gemeinwesen den Dispens erteilt.12 Die einmalig zu entrichtende EWAP-Ersatzabgabe befreit von der Pflicht, den Erstwohnungsanteil von 40 % der BGF einzuhalten und ist deshalb mit einem Nutzen für den betreffenden Eigentümer bzw. die Eigentümerin verbunden.