Mit der Baueingabe ist ein entsprechendes Gesuch einzureichen (Art. 7 Abs. 1 EWAP-VO). Die Höhe der Ersatzabgabe beträgt Fr. 200.00 pro m2 Bruttogeschossfläche (BGF), welche vom Zweckentfremdungsverbot EWAP abgelöst wird (Art. 12 Abs. 5 GBR i.V.m. Art. 6 Abs. 2 EWAP-VO).