1. Am 3. März 2017 erteilte die Gemeinde Adelboden dem Beschwerdeführer die Baubewilligung für den teilweisen Abbruch und vergrösserten Wiederaufbau seines Ferienhauses auf Parzelle Adelboden Gbbl. B.________. Die Gemeinde verfügte zugleich eine Ersatzabgabe im Betrag von Fr. 8'252.00 für die Ablösung des Zweckentfremdungsverbots gemäss Erstwohnungsanteilsplan (EWAP). Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Am 24. März 2017 bewilligte die Gemeinde eine hier nicht interessierende Änderung des Bauprojekts.