Es steht hier keine komplexe Streitsache zur Diskussion. Thema des Prozesses ist allein die Frage, ob die Gemeinde auf das Baugesuch der Beschwerdegegnerin eintreten durfte. Es fand zudem nur ein Schriftenwechsel statt und ein Beweisverfahren wurde nicht durchgeführt. Unter diesen Umständen wird der Parteikostenersatz des Rechtsvertreters der Beschwerdegegnerin auf Fr. 4’500.00 (inkl. Auslagen) festgesetzt. Was die Mehrwertsteuer anbelangt, ist zu beachten, dass die Beschwerdegegnerin mehrwertsteuerpflichtig