g) Die Beschwerdeführenden machen nicht geltend, der angefochtene Bauentscheid verletze die Erstwohnungsanteilvorschriften der Gemeinde oder verstosse gegen andere bau-, planungs- oder umweltrechtliche Vorschriften. Solches ist hier auch nicht ersichtlich. Die Gemeinde hat die Baubewilligung somit zu Recht erteilt; die Beschwerde ist abzuweisen. 4. Kosten