1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Bauentscheide können nach Art. 40 BauG14 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. b) Die Beschwerdegegnerin bringt vor, die Beschwerdeführenden würden mit ihrem Rechtsbegehren in der Baubeschwerde vom 20. März 2017 nur um ein Nichteintreten auf das Baugesuch ersuchen (vgl. vorne Ziff. 6 Sachverhalt); hingegen werde der Bauentscheid selber nicht angefochten. Die sachliche Zuständigkeit der BVE zur Beurteilung dieses Rechtsbegehrens sei zu verneinen, weshalb auf die Baubeschwerde nicht einzutreten sei.