8. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet13, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde Oberhofen am Thunersee die Vorakten (Bauentscheid vom 15. Februar 2017) ein. Zudem holte es bei der Gemeinde die Baubewilligungsakten zum Bauentscheid vom 12. Januar 2016 und beim Regierungsstatthalteramt Thun die Akten der Baubewilligungsverfahren zur Überbauung "I.________" auf den Parzellen Oberhofen am Thunersee Gbbl. Nr. K.________ und J.________ ein. Auf die vorhandenen Akten und Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen