6. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 20. März 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgendes Rechtsbegehren: "Auf das Baugesuch der Beschwerdegegnerin vom 27.05.2016 betreffend Aufhebung des Zweckentfremdungsverbotes nach Erstwohnungsanteilsplan für die Stockwerkeinheiten Oberhofen GB Nr. K.________-1, K.________-3 und K.________-5 sei nicht einzutreten; unter Kosten- und Entschädigungsfolge."