Für die Löschung des Zweckentfremdungsverbots müsse ein neues Baugesuch eingereicht werden. Dieser Entscheid blieb unangefochten.11 5. Die Beschwerdegegnerin reichte am 27. Mai 2016 bei der Gemeinde erneut ein Baugesuch ein. Darin ersuchte sie die Gemeinde, das Zweckentfremdungsverbot nach Erstwohnungsanteilplan für die Stockwerkeinheiten Gbbl. Nr. K.________-1, K.________-3 7 Siehe Urkunde vom 14. August 2010, Begründung Stockwerkeigentum, pag. 47 ff. im blauen Ordner 1 der