3. Am 6. Dezember 2012 trat das heute geltende GBR der Gemeinde Oberhofen am Thunersee in Kraft.9 Es schreibt in Art. 211 in Verbindung mit Anhang 158 des GBR für die Wohnzone W und damit in der ZPP G "I.________", in der sich das Mehrfamilienhaus befindet, einen Erstwohnungsanteil von 80 Prozent vor.