Mit der generellen Baubewilligung wurden die Parzellen Gbbl. Nr. J.________ und K.________ ausserdem mit einem "Zweckentfremdungsverbot gemäss Erstwohnungsanteilsplan" belegt. Das Grundbuchamt Thun Oberland wurde beauftragt, das "Zweckentfremdungsverbot gemäss Erstwohnungsanteilsplan" im Grundbuch als Anmerkung einzutragen.3 Diese Anmerkung trug das Grundbuchamt am 16. November 2010 auf den Grundstücken Gbbl. Nr. J.________ und K.________ im Grundbuch ein.4 Mit Gesamtentscheid vom 29. Februar 2012 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Thun das Ausführungsprojekt zur generellen Baubewilligung sowie eine Projektänderung.5