1. Das Regierungsstatthalteramt Thun erteilte mit Gesamtentscheid vom 14. April 2010 die generelle Baubewilligung zur Überbauung des Areals "I.________" in Oberhofen am Thunersee. Diese umfasste den Abbruch bestehender Wohnhäuser und den Neubau eines grossen Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf den Parzellen Oberhofen am Thunersee Gbbl. Nr. J.________ und K.________ (heute nur noch Parzelle Nr. K.________). Mit der generellen Baubewilligung wurde gestützt auf das zu diesem Zeitpunkt geltende GBR1 90 Prozent der Bruttogeschossfläche des Mehrfamilienhauses als Erstwohnungsfläche bewilligt.2 Mit der generellen Baubewilligung wurden die Parzellen Gbbl.