d) Aus dieser Stellungnahme ergibt sich weiter, dass am 3. April 2017 in Anwesenheit des Feuerwehrkommandanten sowie des Fahrers des Tanklöschfahrzeugs eine Besichtigung vor Ort stattfand. Dabei hat sich gezeigt, dass die Situation aus Sicht der Feuerwehr unproblematisch ist und der Zugang zu den Liegenschaften E.________strasse 15, 15e, 15g und 13e mit dem Tanklöschfahrzeug gewährleistet ist. Die entsprechende 14 Stellungnahme der Gemeinde Thunstetten vom 7. April 2017 15 Baureglement der Gemeinde Thunstetten vom 29. November 2006 16 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) 17 Plan Nr. 621 / 01 "Erdgeschoss / Umgebung" vom 01.10.2016