Für Hecken mit einer Höhe von 1.2 m gilt ein Strassenabstand von 0.5 m (Art. 80 Abs. 2 SG i.V.m. Art. 56 Abs. 1 SV18). Die geplante Hecke hat eine Höhe von 1.2 m und hält entlang des fraglichen Abschnitts auf der E.________strasse exakt den Strassenabstand von 0.5 m ein.19 Damit ist auch die lichte Breite gemäss Art. 83 Abs. 3 SG eingehalten: Der Raum seitlich zum Fahrbahnrand ist auf einer Breite von 0.5 m freizuhalten.