Damit ist die Behauptung des Beschwerdeführers glaubhaft dargetan. Gestützt auf seine Rechtsbehauptung ist der Beschwerdeführer daher durch das Bauvorhaben hinreichend betroffen. Demzufolge tritt die BVE auf die Beschwerde ein. 4. Erschliessung der Liegenschaft des Beschwerdeführers a) Der Beschwerdeführer macht sinngemäss geltend, die strassenmässige Erschliessung seiner und der benachbarten Liegenschaften werde durch das Bauvorhaben verschlechtert. Es sei für ein Tanklöschfahrzeug nicht mehr möglich, die Liegenschaften zu erreichen.