a) In seiner Beschwerdeantwort bringt der Beschwerdegegner vor, der Beschwerdeführer sei nicht mehr als jedermann vom Bauvorhaben betroffen, da sich die Erschliessungsverhältnisse auf der E.________strasse durch das Neubauprojekt gar nicht änderten. Aus diesem Grunde sei auf die Beschwerde nicht einzutreten.