a) Der Beschwerdegegner macht in seiner Beschwerdeantwort geltend, der Beschwerdeführer setze sich in keiner Art und Weise mit den Argumenten des angefochtenen Entscheids auseinander, nenne keine Rechtsgrundlagen oder Grundsätze, die (angeblich) verletzt würden, und mache schliesslich auch nicht sinngemäss geltend, die Vorinstanz habe den Sachverhalt falsch beurteilt. Es sei deshalb nicht auf die Beschwerde einzutreten.