3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 28. März 2017, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventuell sei die Beschwerde abzuweisen. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau beantragt in seiner Vernehmlassung vom 31. März 2017 die Abweisung der Beschwerde. Die Einwohnergemeinde Thunstetten beantragt in ihrer Stellungnahme vom 7. April 2017, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventuell sei die Beschwerde abzuweisen.