2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 6. März 2017 (Postaufgabe 15. März 2017) Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er macht sinngemäss geltend, es sei durch den Neubau des Doppel- Einfamilienhauses und die Umgebungsgestaltung nicht mehr möglich, mit einem Tanklöschfahrzeug die Gebäude an der E.________strasse 15, 15e, 15g und 13e zu erreichen.