betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 17. Februar 2017 (bbew 174/2016; Doppel Einfamilienhaus mit Tiefgarage) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner reichte am 4. November 2016 bei der Gemeinde Thunstetten ein Baugesuch ein für den Neubau eines Doppel-Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf Parzelle Thunstetten Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone RA Nr. 110/2017/35 2