1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Der Bauentscheid der Gemeinde Frutigen vom 1. Februar 2017 wird in Bezug auf die erteilten Baubewilligungen (Sanierung WC/Dusche UG und OG, Sanierung der Fassade und Einbau einer Mistplatte, Ziffer 4.1 Abs. 1, erstes Lemma) sowie in Bezug auf den Verzicht auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (Ziff. 4.1 zweites Lemma, zweiter Satz) aufgehoben.