f) Im Bauentscheid der Gemeinde wird der Brennholz- und Autounterstand West auf der Titelseite als nicht bewilligtes Bauvorhaben aufgeführt, aber in Ziffer 4 fehlt ein Entscheid dazu. Es ist nicht ganz klar, ob der Beschwerdegegner auf dieses Bauvorhaben schliesslich verzichtete oder ob es im Entscheid vergessen ging. Dies bedarf einer Klärung. 22 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 201) 23 Grundriss EG, Vorakten pag. 124 24 Baugesuch Nr. 94025, Vorakten pag. 27 RA Nr. 110/2017/34 15 RA Nr. 110/2017/34 16 4. Kosten