d) Aus den Akten geht nicht hervor, weshalb der Beschwerdegegner für die WC/Dusche im Erdgeschoss kein nachträgliches Baugesuch eingereicht hat. Ein Teil dieses Badezimmers ist auf dem Plan als Erweiterung ausserhalb der 1972 bestehenden Bruttogeschoss- und Brutto-Nebenfläche eingezeichnet.23 Auf dem handgezeichneten Projektplan, den A.________ 1994 mit dem Baugesuch für den Stallumbau einreichte, ist die Fläche der heutigen Badezimmererweiterung und der heutigen "Kammer" (rechts neben dem Badezimmer) noch als "Wohnraum unverändert" bezeichnet.24