südseitigen Tors waren bisher nicht Verfahrensgegenstand. Zudem ist unklar, ob nicht noch weitere baubewilligungspflichtige Änderungen erfolgt sind. Es ist daher eine umfassende Abklärung über alle unrechtmässigen baulichen Änderungen erforderlich. Dem Beschwerdegegner ist allenfalls Gelegenheit zu geben, ein weiteres nachträgliches Baugesuch einzureichen oder das vorliegende Baugesuch zu ergänzen. Soweit die Vorhaben nachträglich nicht bewilligt werden können, ist bei allen unbewilligt erfolgten Gebäudeerweiterungen und -veränderungen über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu entscheiden.