Ausserdem wird damit Klarheit für die Zulässigkeit von baulichen Massnahmen geschaffen. Nur eine Gebäudeerweiterung, die nachträglich legalisiert werden kann, hat Bestandesgarantie im Sinne von Art. 24c RPG und kann erneuert, teilweise geändert oder wiederaufgebaut werden. Steht fest, dass eine Erweiterung unrechtmässig ist, bleibt ihr dies versagt, selbst wenn aufgrund der 30- jährigen Verwirkungsfrist allenfalls keine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes mehr möglich ist. Gleiches gilt für die Änderungsmöglichkeiten nach Art.