gebaut wird. Die lange Dauer ihres Bestehens führt nicht dazu, dass unrechtmässig ausgeführte Bauten und Bauteile nicht mehr Gegenstand des Wiederherstellungsverfahrens sind. Damit geprüft werden kann, ob und welche Erweiterungen und Veränderungen nachträglich bewilligt werden können, müssen alle unbewilligt erfolgten Erweiterungen und deren zeitliche Abfolge einbezogen werden. Nur so kann beurteilt werden, ob die zulässige Volumenerweiterung bei den einzelnen Vorhaben eingehalten und die Identität der Baute gewahrt ist. Ausserdem wird damit Klarheit für die Zulässigkeit von baulichen Massnahmen geschaffen.