e) Somit ist lediglich für die Doppelgarage sowie die Klärgrube zweifelsfrei erwiesen, dass sie gestützt auf rechtskräftige Bewilligungen erstellt wurden. In Bezug auf den südseitigen Anbau ("Einstellraum") sind bis heute keine Bewilligungen nachgewiesen. Bereits begrifflich dürfte sich dieser "Einstellraum" für Motorfahrzeuge nicht mit dem dreigeschossigen Anbau decken, wie er heute besteht. Ausser der Doppelgarage wurden sämtliche, unter Bst. a) genannten Vorhaben ohne Bau- und Ausnahmebewilligungen erstellt. Gemäss Berechnung des AGR wurde die Gebäudefläche um 98,8 % erweitert.