Im Rahmen des vorinstanzlichen Verfahrens hat das AGR zusammen mit der Gemeinde und dem Beschwerdegegner erfasst, welche Gebäudeflächen vor 1972 bestanden und welche nach diesem Stichdatum erstellt wurden, und dies auf den Grundrissplänen vom 27. Juli 2015 eingetragen.9 Nach 1972 wurden folgende Erweiterungen erstellt: - südseitiger Anbau mit Giebeldach, der quer zum Gebäude steht Erdgeschoss: Werkstatt und Lager Obergeschoss: Zwischenboden (nur über dem Raum Lager) Dachgeschoss: Lager (Estrich mit südseitigen Fenstern). - Hühnerstall (südseitig, unterhalb der Terrasse)