6 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG; SR 173.110) RA Nr. 110/2017/34 5 Verfahren beteiligen, wenn sie dies beantragen (Art. 111 Abs. 2 BGG). Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ist im Bereich der Raumplanung beschwerdeberechtigt (Art. 48 Abs. 4 RPV) und daher zur vorliegenden Beschwerde legitimiert. c) Der angefochtene Entscheid ist dem ARE am 8. Februar 2017 zugegangen. Mit Postaufgabe der Beschwerde am 10. März 2017 ist die 30-tägige Beschwerdefrist gewahrt. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Gesetzliche Grundlagen