Über den Brennholz- und Autounterstand auf der Westseite wurde im Entscheid nicht verfügt, in der Rubrik Bauvorhaben auf der ersten Seite ist jedoch erwähnt, dass dieses Vorhaben nicht bewilligt sei. Zusammen mit dem Bauentscheid eröffnete die Gemeinde den Entscheid des AGR vom 22. September 2016. 5. Gegen diese Verfügung reichte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am 10. März 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Die Beschwerdeführerin stellt folgende Rechtsbegehren: