4. Mit Bauentscheid vom 1. Februar 2017 bewilligte die Gemeinde die Sanierung der WC/Dusche (UG und OG), die Sanierung der Fassade und den Einbau einer Mistplatte (Ziff. 4.1, Abs. 1, 1. Lemma). Hingegen verweigerte sie die Baubewilligung für den "Umbau des best. Büros in Kinderzimmer (Erstellen Dachschlepper)" im nordseitigen Anbau. Auf eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verzichtete sie (Ziff. 4.1, 2. Lemma). Über den Brennholz- und Autounterstand auf der Westseite wurde im Entscheid nicht verfügt, in der Rubrik Bauvorhaben auf der ersten Seite ist jedoch erwähnt, dass dieses Vorhaben nicht bewilligt sei.