3. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) erteilte am 22. September 2016 die Ausnahmebewilligungen nach Art. 24c RPG für die Montage einer vertikalen Holzschalung an der südseitigen Fassade, für die Erstellung der Mistplatte sowie für die erfolgten Einbauten von Dusche/WC-Räumen im UG und OG (Verfügungen zum Bauvorhaben Ziff. 1 bis 3). Hingegen verweigerte es die Ausnahmebewilligung für die nordseitigen Anbauten (Einstellraum für Gartenwerkzeuge, Wohnraumerweiterung) und den westseitigen Anbau (Brennholz- und Autounterstand). Das AGR führte zur Begründung 1 Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Entscheid vom 29. Juni 2015 (aufun 5/2015), Vorakten