2. Der Beschwerdegegner reichte am 27. Juli 2015 bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für den Umbau des bestehenden Büros in ein Kinderzimmer (im nordseitigen Anbau), die Sanierung der WC/Duschen im Unter- und Obergeschoss, den Anbau eines Brennholzund Autounterstands an der Westseite, die Sanierung der Fassade (Ersetzen des vorhandenen Eternits durch eine Holzschalung) und für den Einbau einer Mistplatte aus gewässerschutzrechtlichen Gründen. Dazu beantragte er Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 ff. RPG2.