Mit aufsichtsrechtlicher Anzeige vom 15. März 2015 gelangte der Beschwerdegegner schliesslich an den Regierungsstatthalter von Frutigen und ersuchte unter anderem um Klärung des baurechtlichen und baupolizeilichen Sachverhalts. Nach einem Augenschein empfahl der Regierungsstatthalter dem Beschwerdegegner, Grundrisspläne aller Geschosse sowie ein Baugesuch für die Badezimmer im Untergeschoss und Obergeschoss, für das neue Kinderzimmer im Anbau an der Nordseite und für die Mistplatte einzureichen.1