Er habe die Liegenschaft im Jahr 2009 in diesem Zustand erworben und keine baubewilligungspflichtigen Änderungen oder Volumenerweiterungen vorgenommen. Mit aufsichtsrechtlicher Anzeige vom 15. März 2015 gelangte der Beschwerdegegner schliesslich an den Regierungsstatthalter von Frutigen und ersuchte unter anderem um Klärung des baurechtlichen und baupolizeilichen Sachverhalts.