der Unrichtigkeit der ursprünglich gemachten Aussage Kenntnis erhalten und über die Möglichkeit verfügt, sich am vorinstanzlichen Verfahren zu beteiligen. Diese Frage muss aber nicht abschliessend beantwortet werden, da wie bereits erläutert, eine geeignete Vertrauensgrundlage fehlt und sich die Beschwerdeführenden daher nicht auf einen Vertrauensschutz berufen können. Der Baudirektion der Stadt Burgdorf ist kein Verstoss gegen Treu und Glauben vorzuwerfen.