3. Mit Schreiben vom 3. Februar 2017 teilten die Beschwerdeführenden dem Regierungsstatthalteramt mit, sie hätten erfahren, dass der Beschwerdegegnerin ohne ihre Zustimmung die Gesamtbaubewilligung erteilt worden sei. Da sie beabsichtigten, gegen das Bauvorhaben eine nachträgliche Baubeschwerde einzureichen, baten sie das Regierungsstatthalteramt um Zustellung der amtlichen Akten. Am 8. Februar 2017 erhielten die Beschwerdeführenden Einsicht in die amtlichen Akten.