2. Im Laufe des Verfahrens änderte die Baudirektion der Stadt Burgdorf ihre Meinung. Am 21. Oktober 2016 leitete sie dementsprechend die von der Beschwerdegegnerin eingereichten Baugesuchsunterlagen zur Weiterbearbeitung an das Regierungsstatthalteramt weiter. Das Regierungsstatthalteramt holte zum Bauvorhaben verschiedene Fachberichte ein und publizierte das Bauvorhaben im Anzeiger vom 17. sowie 24. November 2016. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein. Mit Gesamtentscheid vom 12. Januar 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt dem Vorhaben die Gesamtbaubewilligung.