1. Die Beschwerdegegnerin reichte bei der Stadt Burgdorf am 15. Juli 2016 ein Baugesuch ein für die Umnutzung eines Ladens in ein Take-Away Pizzalokal. Die Räumlichkeiten befinden sich auf Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. E.________ im Erdgeschoss. Das Gebäude ist in verschiedene Stockwerkeinheiten unterteilt. Mit Schreiben vom 4. August 2016 teilte die Baudirektion der Stadt Burgdorf der Beschwerdegegnerin mit, die eingereichten Unterlagen entsprächen den gesetzlichen Anforderungen nicht vollumfänglich, da das Einverständnis der übrigen Stockwerkeigentümer erforderlich sei.