Da für die umstrittene Frage der Zonenkonformität die Gesamtauswirkungen des Bauvorhabens massgebend sind, entfällt vorliegend die Möglichkeit einer Teilbaubewilligung.39 Dem Baugesuch wird daher der Bauabschlag für alle Bauvorhaben, auch den Carport mit Abstellraum, erteilt. Damit entfällt die Notwendigkeit der Klärung der oben erwähnten Punkte in diesem Verfahren und der zusätzlich vom Beschwerdeführer gerügten Abstände der Parkplätze zur Strasse hin.